Werte Mitglieder
Im Rahmen einer Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein 2000 e.V. bieten wir Ihnen ganzjährig folgendes
Leistungsangebot:
- Beratung bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
- Beratung bei Renten- und/oder Pensionseinkünften
- Erstellung der Einkommensteuererklärung, wenn
- die Einkünfte ausschließlich aus nichtselbständiger Arbeit bestehen
- die Einkünfte aus Kapitalvermögen und/oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die Höhe von insgesamt 13.000/26.000 EUR nicht übersteigen
- sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen nach § 22 Nr. 1 u. 1a EStG bestehen
- Antragstellung auf Lohnsteuerermäßigung
- Antragstellung in Kindergeldsachen
- Beantragung der Eigenheimzulage und der Investitionszulage nach §§ 3 und 4 InvZulG 1999
- Beratung bei der Steuerklassenwahl
Der Verein vertritt seine Mitglieder in allen oben genannten Punkten vor den Finanzbehörden, wenn Sie dies durch ihre Mitgliedschaft bestätigen und Vollmacht erteilen. Die Aufnahmegebühr für ein neues Mitglied beträgt 7,50 Euro (Ehepaare 15,00 Euro). Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich nach den Bruttoeinnahmen wie folgt festgelegt
Bruttoeinnahmen | Jahresbeitrag |
---|---|
bis 10.000 EUR | 57,00 EUR |
bis 20.000 EUR | 113,00 EUR |
bis 30.000 EUR | 127,00 EUR |
bis 45.000 EUR | 156,00 EUR |
bis 60.000 EUR | 178,00 EUR |
bis 75.000 EUR | 210,00 EUR |
bis 90.000 EUR | 230,00 EUR |
bis 100.000 EUR | 300,00 EUR |
über 100.000 EUR | 370,00 EUR |
Der Jahresbeitrag der Mitglieder ist bei Inanspruchnahme der Vereinsleistung, jedoch spätestens bis zum Ende des Leistungsmonats zu zahlen. Wird vom Mitglied im laufenden Jahr für den geltenden Veranlagungszeitraum keine Leistung in Anspruch genommen, ist der Vorjahresbeitrag bis 30.06. zu entrichten. Mit der Aufnahmegebühr und dem Mitgliedsbeitrag sind sämtliche Kosten abgegolten. Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar.